Wissenswertes: Unfall
Dieser Artikel oder Abschnitt besteht hauptsächlich aus Listen, wo stattdessen Fließtext stehen sollte. Verkehrsunfall Der Begriff Unfall bezeichnet ein ungewolltes Ereignis, ausgelöst durch menschliches oder technisches Versagen, mit oft schwerwiegenden Folgen. Im juristischen Kontext liegt ein Unfall vor, wenn ein plötzlich von außen unfreiwillig auf einen Gegenstand oder ein Lebewesen einwirkendes Ereignis einen Schaden an Leben, Leib oder Sache hervorruft. In der Unfallversicherung liegt - ihrem Schutzzweck entsprechend - ein Unfall vor, wenn das Ereignis eine Gesundheitsschädigung verursacht. Sinnvolle Einteilungen ergeben sich aus dem Umfeld, in dem der Unfall eintritt, z. B.: Haushaltsunfall, Verkehrsunfall (z. B. Autounfall, Bahnunfall, Flugunfall, Gefahrgutunfall, Wildunfall, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, vorgetäuschter Verkehrsunfall, herbeigeführter Unfall für die Begehung eines Suizids, Schulwegunfall, Verkehrsunfall für die Begehung eines Suizids). Bergunfall (Alpinismus) Grubenunglück (Bergbau) Arbeitsunfall und Sportunfall. aus der Art des Ereignisses selbst, z. B. Sturz Zusammenstoß und Verbrennung sowie aus der Art des Verschuldens Eigenverschulden Fremdverschulden und höhere Gewalt. Für Versicherungszwecke wird der Begriff meist enger definiert; vgl. Unfallversicherung. Einem Unfall liegt immer eine Unfallursache zugrunde. Siehe auch Brückeneinstürze; siehe Brücke (Bauwerk) Chemiekatastrophe Erste Hilfe Flugunfall Katastrophe Katastrophen der Binnenschifffahrt Katastrophen der Luftfahrt Katastrophen der Raumfahrt Katastrophen der Seefahrt Katastrophen im Schienenverkehr Katastrophen im Straßenverkehr Katastrophen in Industrie und Kraftwerken Liste von Unfällen in kerntechnischen Anlagen Schaden (Recht) Sendeturm, Einstürze von Sendetürmen und Sendemasten Weblinks Wiktionary: Unfall ? Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen